Sperrung verbotener Pornografie - Verdächtige Inhalte melden
Als Anbieterin von Internetzugängen sind wir von Gesetztes wegen (Art. 46 Fernmeldegesetz und Art. 89b Fernmeldeverordnung) verpflichtet, Inhalte mit verbotenen pornografischen Inhalten gemäss den Anordnungen des Bundesamts für Polizei fedpol zu sperren. Wir halten uns dabei an die vom fedpol geführten Sperrlisten.
Verdacht melden
Bist du auf Webinhalte mit verbotener Pornografie (Darstellungen, die sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren oder Gewaltanwendung zum Inhalt haben) gestossen und möchtest diese melden?
Deine Verdachtsmeldung gelangt am schnellsten an die richtige Stelle, wenn du über diesen Link das Bundesamt für Polizei fedpol via Meldeformular über die betreffenden Inhalte informieren.
Bitte beachte: Die Inhalte auf keinen Fall herunterladen oder Screenshots anfertigen. Damit kannst du dich strafbar machen.
Falls du selbst Opfer eines Betrugs im Internet wurdest (Phishing, Sextortion, etc.), wenn dich bitte an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden deines Wohnorts. Dort kannst du auch Anzeige erstatten.
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